Förderungswürdig sind sämtliche Sportstätten und Schwimmhallen, die überwiegend oder ausschließlich von Amateuren genutzt werden sowie der sozialem Integration und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen. Auftraggeber für das Programm ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). In den Händen des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) liegt die Durchführung.
Für die Förderung in Frage kommen umfassende bauliche Sanierungen, bei denen Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Vordergrund stehen. Dazu zählen ein zukünftig klimafreundlicher Gebäudebetrieb, klima- und ressourcenschonendes Bauen sowie nachhaltige Materialgewinnung. Die Sanierungen sollten dazu beitragen, Gebäude gegen Naturgefahren wie Fluten widerstandsfähiger und bei Krisen, wie zum Beispiel der aktuellen Energiekrise, weniger anfällig zu machen. In der Förderung enthalten sind alle Kosten, die bei Konzeptentwicklung, Investitionsvorbereitung, Energieberatung, Baubegleitung und Investitionen entstehen. Wichtig ist, dass ausgewiesene Energie-Expert*innen mit ins Boot geholt werden.
Antragsberechtigte Förderempfänger*innen des Bundesprogramms sind ausschließlich Städte und Gemeinden. Vereine müssen also einen Antrag über ihre Kommune stellen. Dazu sollten sie zeitnah Kontakt zur jeweiligen Kommune aufnehmen und ihr Interesse am Bundesprogramm mitteilen. Die Kommune muss dann das Projekt billigen und den Förderantrag beim BBSR stellen. Sie ist außerdem der Ansprechpartner des Bundes. Die Fördergelder fließen anschließend an die Kommune, die diese Gelder dann an den jeweiligen Verein weitet. Die Zuwendungen sind Anteilsförderungen, was bedeutet, dass die Kommunen die Projekte mitfinanzieren müssen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Der Erhebungsbogen zur Interessenbekundung ist ab 15. August 2022 unter https://foerderportal.bund.de/easyonline online. Eine formlose Anzeige zur Interessenbekundung muss bis zum 23. September 2022 bei dem für die Städtebauförderung in der jeweiligen Region zuständigen Landesministerium eingegangen sein. Am 30. September 2022 endet die Frist zur Einreichung der Projektskizze inklusive des Billigungsbeschlusses des Stadt- oder Gemeinderates beim BBSR über die Plattform easy-Online. BBSR/Bo
Weitere Informationen erhalten Vereine unter: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sanierung-kommunaler-einrichtungen-sjk.html
Ansprechpartnerin bei Fragen von Reitvereinen: Christiane Muhr, Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), CMuhr@fn-dokr.de