Coronavirus – Auswirkungen auf den Pferdesport in Rheinland-Pfalz UPDATE 01.04.

Update 01.04.2022

Keine landesweite Hotspot-Regelung – Eigenverantwortung gefragt

Da es trotz hoher Infektionszahlen derzeit keine Notlage im Gesundheitssystem gibt, hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz vor dem Hintergrund des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes keine landesweite Hotspot-Regelung vorgesehen.
Demnach fallen ab dem 03. April die 2G- und 3G-Regelungen sowie die Maskenpflicht in vielen Innenräumen weg. In sensiblen Bereichen (medizinischer Bereich, Pflegeeinrichtungen) sowie im öffentlichen Personenverkehr bleibt die Maskenpflicht bestehen. Im Rahmen des Hausrechts können auch andere Einrichtungen, wie z.B. Sportvereine oder Turnierveranstalter weiterhin eine Maskenpflicht beibehalten, wo es angezeigt erscheint.

Inwiefern lokale Hotspot-Regelungen umgesetzt werden, ist uns derzeit nicht bekannt. Dies müsste jedoch von den zuständigen Kreis-/Stadtverwaltungen auf deren Internetseiten veröffentlicht werden.

Die Corona-Zahlen sind hoch und Corona ist noch nicht vorbei! Maskentragen und Impfen bleiben weiterhin der beste Schutz, so dass vorsichtig bleiben sowie sich und andere schützen weiterhin oberste Priorität haben sollte.

Pressemitteilung der Landesregierung

Bild: (c) Staatskanzlei RLP

ACHTUNG!
Unsere Informationen zu Auswirkungen des Coronavirus auf den Pferdesport in Rheinland-Pfalz dienen als Handreichung zur ersten Information, nicht aber der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Sie haben keinen rechtlich verbindlichen Charakter. Die Inhalte sind ständigen Veränderungen unterworfen, da sich auch die rechtliche und tatsächliche Situation momentan sehr schnell ändert. Wir sind stets darum bemüht, die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zu verfassen und fortlaufend zu überarbeiten, aber es ist möglich, dass Aussagen unvollständig oder veraltet sind. Grundsätzlich zuständig ist die Landesregierung Rheinland-Pfalz, das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit sowie die zuständigen Behörden der Landkreise bzw. Kreisfreien Städte und deren Gesundheitsämter.

Update 04.03.2022

31. CeBeLVO – 3G für den Sport im Innen- und Außenbereich

Mit Inkrafttreten der 31. Corona-Verordnung am heutigen Freitag, wird die nächste Lockerungsstufe umgesetzt. Für den Sport im Innenbereich galt bis gestern 2G+, ab heute können neben Geimpften und Genesenen auch negativ getestete Personen die Reithalle wieder nutzen. die Testpflicht entfällt dabei für Minderjährige!

Auch für die Gastronomie gilt ab heute wieder 3G, so dass auch Turnierveranstaltungen mit Gastronomie wieder unter 3G-Regeln stattfinden können.

Für die Versorgung von Pferden in den Ställen gilt weiterhin lediglich die Allgemeine Kontaktbeschränkung.

31. CoBeLVO (Stand 02.03.)

Corona-Kompakt des LSB Rheinland-Pfalz

Bild: (c) www.rlp.de

Update 01.02.2022

30. CeBeLVO– Kontaktverfolgung entfällt

Seit gestern ist die 30. CoBeLVO in Kraft. Die Regelungen für die Sportausübung wurden dabei nicht geändert. Dafür entfällt die Pflicht zur Kontakterfassung auch bei Veranstaltungen, sie wird lediglich über die Nutzung der Corona-Warn-App empfohlen.

Im Innenbereich sind Veranstaltungen mit max. 1.000 Zuschauern/Teilnehmern zulässig, die 2G+-Regelung ist einzuhalten. Bei Veranstaltungen im Außenbereich sind ebenfalls 1.000 Personen bzw. 20% der sonst üblichen Besucherhöchstzahl zulässig, es gilt 2G sowie Maskenpflicht auch im Freien.

Für die Versorgung von Pferden in den Ställen gilt weiterhin nur die Allgemeine Kontaktbeschränkung, für die Nutzung von Reithallen – unabhängig vom Zweck – sind Regelungen für den Sport einzuhalten.

Eine Zusammenfassung für den Sport hat der Landessportbund Rheinland-Pfalz bereitgestellt.

Corona-Verordnung „Sport kompakt“ des LSB Rheinland-Pfalz

30. CoBeLVO (Stand 28.01.)

Bild: (c) www.rlp.de

PSV RP

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