Ausbildung zum Richter Reiten

Die Ausbildung zum Richter ist mit vielen Informationen und entsprechenen Fragen verbunden. Um diese möglichst umfassend beantworten und beraten zu können, bietet die LK RP eine unverbindliche Informationsveranstaltung an.

Darüber hinaus gibt es ein Mentorensystem, über das Richteranwärter von einem erfahrenen Kollegen begleitet werden, der im Laufe der Ausbildung als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Eingangsseminar / Richteranwärter-Aufnahmeprüfung

Samstag, 10. Mai 2025
FRV Neuhofen
09.30 bis ca. 16.00 Uhr

Kosten: 120 € pro Teilnehmer (Verpflegung vor Ort auf eigene Rechnung)

Referenten/Prüfer: Anja Lilienthal, Reiner Neuhard und Martin Kröninger

mind. 6 Teilnehmer

Anmeldung bis zum 9. April 2025 an holzer@pferdesportverband-rlp.de (mit Dokument „Bewerbung und Anmeldung Eingangsseminar“)

 

Online-Einführungsseminar zur Anwärteraufnahmeprüfung

Mittwoch, 23. April 2025
19 bis 21 Uhr

Verpflichtend für die Teilnahme am 10. Mai!

Referent: Martin Kröninger

Grundvoraussetzungen:

  • erster Wohnsitz in Rheinland-Pfalz
  • Mitgliedschaft in einem dem PSV Rheinland-Pfalz angeschlossenen Pferdesportverein
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nicht älter als 6 Monate

Fachliche Voraussetzungen:

Die fachlichen Voraussetzungen können über verschiedene Wege erfüllt werden:

  • Bestandene Prüfung zum Trainer C Reiten/Leistungssport und
    – entweder Besitz des RA 2 (auch disziplinspezifisch) oder
    – mind. 2 Platzierungen in Kl. L in Dressur- und Springprüfungen oder
    – mind. 2 Platzierungen in Kl. L in Vielseitigkeitsprüfungen
    oder
    o
  • Platzierungen in einer Disziplin der Kl. M
    oder
    o
  • Bestandene Prüfung zum Trainer A Reiten/Leistungssport
    oder
    o
  • Bestandene Prüfung zum Pferdewirt – Fachrichtung klassische Reitausbildung und
    – mind. 4 Platzierungen in Kl. A in mind. 2 Disziplinen (Dressur, Springen, Vielseitigkeit) oder
    – mind. 2 Platzierungen in Kl. L in einer Disziplin (Dressur, Springen, Vielseitigkeit)
    oder
    o
  • mind. 2 Jahre Tätigkeit als Richter Vorbereitungsplatz
    oder

Zur Aufnahme auf die Richteranwärterliste ist dann noch die erfolgreiche Teilnahme am Eingangsseminar/Richteranwärteraufnahmeprüfung notwendig, für Pferdewirtschaftsmeister Reiten wird auch die bestandene Zusatzprüfung anerkannt.

Persönliche Voraussetzungen:

Für die Ausbildung zum Turniersachverständigen und für den späteren Einsatz als Richter im Pferdesport sind neben den fachlichen Voraussetzungen auch einige persönliche Eigenschaften notwendig, um motiviert und souverän die Aufgaben zu erfüllen. Zu Beginn der Richterausbildung wird man nicht allen Bereichen bereits perfekt sein, viele der Fähigkeiten werden im Laufe der Ausbildung und späteren Tätigkeit sicherlich weiter ausgeprägt.

  • Verantwortungsfreudigkeit
  • Sachlichkeit und Objektivität
  • Unabhängigkeit in der Ausübung des Richteramtes
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Reaktionsvermögen und Entscheidungfreude
  • Teamfähigkeit
  • Belastbarkeit
  • Motivation zur ständigen Weiterbildung
  • Horsemanship praktizieren und dazu anleiten
  • Reiterliches Vorbild sein
    oder

Die erfolgreiche Teilnahme am Eingangsseminar oder auch der „Richteranwärteraufnahmeprüfung“ ist Voraussetzung für die Aufnahme auf die Richteranwärterliste und somit der Beginn der offiziellen Richterausbildung.
Im Eingangsseminar soll die fachliche und persönliche Eignung der Teilnehmer festgestellt werden und darüber hinaus eine indivuelle Beratung über Möglichkeiten der Richterlaufbahn erfolgen.

Folgende Inhalte bzw. Prüfungsteile sind zu absolvieren:

Vorstellungsgespräch

persönlicher Austausch ca. 10-15 Minuten

Schriftliche Arbeit

Mit den Themenbereichen:

  • Reitlehre
    Richtlinien Reiten und Fahren Bd. 1 sollten beherrscht werden
  • LPO
    -Fragen zur Zweckbestimmung und grundsätzlichen Gliederung
    – Regeln die Turnierreiter/Teilnehmer in LP Dressur und Springen bis Kl. L kennen müssen
  • Organisation des Pferdesports auf Landes-/Bundesebene

Praktische Prüfung

  • Bewertung von Einzellektionen aus A- und L-Dressuren
    – fachliche Stellungnahme und Überprüfung der Fähigkeiten, Beobachtungen sprachlich umzusetzen
  • Stilpringen
    – Bewerten einzelner Ritte, fachliche Stellungnahme
    – Kennen der Grundregeln für anforderungsgerechte Hindernis- und Parcoursgestaltung

Nach erfolgreicher Aufnahmeprüfung erfolgt die Aufnahme auf die Richteranwärterliste der LK RP.
Die Dauer der Anwärtertätigkeit ist auf 4 Jahre begrenzt und kann nur auf Antrag an die LK verlängert werden.

Zum Nachweis der Einsätze während der Richteranwärterzeit erhalten die Richteranwärter einen Testatbogen, der am Ende des Jahres an die LK-Geschäftsstelle zu senden ist. Es sind folgende Einsätze nachzuweisen, um für die Grundprüfung zugelassen werden zu können:

Testate:

  • mind. 1 jährige Tätigkeit als Richteranwärter (max. 4 Jahre)
  • mind. 10 zweitägige PLS-Einsätze (ganztätig, Bescheinigung durch LK-Vertreter), dabei Einsatz bei mind.:
  • 5 Reiterwettbewerbe
  • 20 Springprüfungen bis Kl. L (davon wenigstens 10 Stilspringpüfungen)
  • 10 Dressurprüfungen Kl. A nach Leitfaden
  • 2 Dressurreiterprüfungen Kl. A nach Leitfaden
  • 12 Dressurprüfungen Kl. L, davon 5 Kl. L** sowie 5 im getrennten Richtverfahren
  • 2 Dressurprüfungen Kür (bis Kl. M)
  • 5 Reitpferde- bzw. Eignungsprüfungen (Verhältnis 3/2 oder 2/3)
  • 5 mal Aufsicht Vorbereitungsplatz
  • 2 mal Assistententätigkeit im Parcoursbau bei einer PLS bis Kl. M* von der ersten bis zur letzten Prüfung

Alle Testate haben nur dann Gültigkeit, wenn sie bei einem Richter, der mind. über die Qulifiaktion Kl. M der jeweiligen Disziplin verfügt, abgelegt werden.

Die Testate können entweder über aktives Mitrichten mit einem qualifizierten Richter (in Springen bis Kl. M,  Dressur bis Kl. L – nur einzeln geritten, WB) oder über Hospitation bei einem Richtergespann abgelegt werden.

Gutachten:

  • selbstständiges Richten einer A-Dressur
  • selbstständiges Richten einer L-Dressur
  • selbstständiges Richten einer Stilspringprüfung
  • selbstständiges Richtern einer Fehler/Zeit-Springprüfung

Die Gutachten sind jeweils bei einem DRV/LK-Gutachter abzulegen, dabei ist mind. jeweils 1 Gutachten je Disziplin von einem Gutachter der LK RP zu erstellen.

Fortbildung:

  • Teilnahme an mind. 1 Parcourschefseminar
  • jährlich mind. 1 Fortbildung für Richter/Richteranwärter

Für Inhaber des Goldenen Reitabzeichens gibt es Sonderregelungen, hier ist eine reduzierte Anzahl an Testaten und Gutachten notwendig. (s. Richtlinien für Richterausbildung der LK RP)

Voraussetzung für die Zulassung zur Grundprüfung zum Richter Reiten sind die Vollendung des 21. Lebensjahres sowie die Vorlage der unter dem Punkt „Ausbildung“ geforderten Testate und erfolgreichen Gutachten. Darüber hinaus ist unmittelbar vor der Prüfung ein mind. 1-3 tägiger Vorbereitungslehrgang zu absolvieren.

 

Die Grundprüfung setzt sich aus folgenden Modulen zusammen:

Modul 1:

Breitensport

  • Abnahme und Inhalte des Pferdeführerscheins Reiten
  • Bedeutung des Breitensports, andere Reitweisen, rechtliche Regelung des Reitens in Feld, Wald und Straßenverkehr sowie Richten von Breitensportwettbewerben gem. WBO
  • Richten von Reiterwettbewerben gem. WBO

Modul 2:

Basisprüfungen

  • Beurteilung von Typ und Qualität des Körperbaus
  • Richten von Gewöhnungs-, Reitpferde-/Eignungsprüfungen

Modul 3:

Dressur- und Springprüfungen Kl. E bis L

  • Richten von Dressur-, Dressurreiter und Kürprüfungen Kl. E bis L (einschließlich Kommentierung)
  • Richten von Stilspringprüfungen Kl. E bis L
  • Reitlehre im Zusammenhang mit dem Richten in Dressur- und Springprüfungen
  • Parcoursabnahme
  • Richten von Springprüfungen
  • LPO, insbesondere allgemeine Bestimmungen und Richtverfahren, Tierschutz, Bestimmungen der Disziplinen Dressur und Springen, Aufsicht Vorbereitungsplatz

Die Prüfung beginnt mit dem ersten Modul, die weiteren Module sind innerhalb einer Gesamtzeit von 2 Jahren zu absolvieren/bestehen.

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