Anmeldung einer Sonderprüfung
Vereine und Pferdebetriebe, die Mitglied im Pferdesportverband Rheinland-Pfalz sind, können Sonderprüfungen durchführen, auf denen Abzeichen abgenommen werden. Der Termin ist mindestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Prüfungstag auf den vorgeschriebenen Formularen unter Angabe der Richter bei der Landeskommission anzumelden. Die Besonderen Bestimmungen enthalten Informationen was bei der Auswahl der Richter und der Durchführung der Prüfung zu beachten ist.
Nachweisbögen, mit denen die Ergebnisse der abgelegten Prüfungen an die Landeskommission zurück gemeldet werden müssen, stehen unter der Rubrik Service als Download zur Verfügung. Ebenso finden Sie hier den Link zum Porgramm „ARIS“, das die Durchführung der Abzeichenprüfungen sowie das Ausfüllen der Urkunden und Nachweisbögen erleichtert.
Mit ARIS werden alle Daten rund um die Abzeichenteilnehmer im PC erfasst: Name, Adresse, Noten. Die gesamte Prüfung kann arbeitssparend verwaltet und sauber organisiert werden: Es können die Prüfungsbogen erstellt werden. Zudem lassen sich alle Abzeichen-Urkunden mit dem Drucker ausstellen, was für eine professionelle Optik sorgt. Desweiteren lässt sich mit ARIS die Ergebnisdatei für den Landesverband generieren. Mit ARIS ist zum einen alles aus einem Guss, zum anderen gelangen die Daten fehlerfrei in die Verbandsdatenbank. Einzige technische Voraussetzung: Ein PC mit Windows-Betriebssystem XP oder höher.
Die Kostenaufstellung der Besonderen Bestimmungen gibt einen Überblick über die Gebühren, die für die Genehmigung der Prüfung bzw. die einzelnen Abzeichen erhoben werden.
Dokumente zum Download
Erklärvideos der FN zu den verschiedenen Reitabzeichen:
Termine Sonderprüfungen
Folgende Veranstalter haben eine Abzeichenprüfung angemeldet:
PFS = Pferdeführerschein
KFS = Kutschenführerschein
BO = Bodenarbeit
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die angegebene Telefonnummer. Bitte melden Sie sich frühzeitig beim Veranstalter, da dieser die entsprechenden Unterlagen (Urkunden, Abzeichen etc.) 7 Tage vorher erhält.