Ausbilder- und Prüferqualifizierung zum neuen Kutschenführerschein

In bestem Ambiente des Bonnheimerhofes in Hackenheim haben sich ca. 30 Richter, Prüfer und Ausbilder in Sachen Kutschenführerschein am 9. April 17 weiter gebildet.

Diese Weiterbildung berechtigt dazu, in Seminaren zum Erwerb des Kutschenführerscheins A für Privatpersonen bzw.  B für gewerbliche Kutscher auszubilden. Auch die Prüfer und Richter für die Prüfung am Ende der Ausbildungsmodule müssen diese Ergänzungsausbildung vorweisen können.

Aus Hessen, Baden-Württemberg, dem Saarland und Rheinland-Pfalz kamen die Teilnehmenden, die von Gerd Bastian mit den Regularien zum Erwerb des Kutschenführerscheins vertraut gemacht wurden. Dies und weitere Schwerpunkte der künftigen Ausbildung zum Kutschenführerschein wurden durch die Referenten Alexander Schneider (Trainer A) in Geschirrkunde und Anspannung sowie durch den KFZ-Sachverständigen und Kaderfahrer Otto Werst zu Fragen der Sicherheit und Mindestanforderungen an den Wagen verdeutlicht. Allgemeingültige Regeln der StVO und der Zulassungsordnung waren ebenfalls Themen der Ausbildung i.S. Kutschenführerschein.

Ausgangspunkt der Initiative der FN zum Kutschenführerschein ab 1.6.2017 war es vor allem, in der Öffentlichkeit deutlich zu machen, dass der Tierschutz bereits in der bisherigen Fahrausbildung Leitschnur und Richtlinie gewesen ist und künftig auch bleiben wird. Den organisierten Negativdarstellungen in den Medien mit  z.T. reißerischen Berichten zu Kutschenunfällen soll durch verstärkte Aktivitäten des Spitzenverbands im Pferdesport – der FN  – entgegen getreten werden. Ausbilder, Prüfer und Richter sind hier ebenso wie ihre Lehrgangsteilnehmenden gefordert, öffentlich Stellung zu beziehen. Es muss deutlich gemacht werden, dass unsere Ausbildung Teil engagierten, aktiven Tierschutzes ist und die Nutzung des Pferdes  im Wagen nicht per se tierquälerisch und tierschutzwidrig ist.

Andrea Gormann-Kaiser

Antrag_Kutschenfuehrerschein

PSV RP

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