Der Berittführer als Vorstufenqualifikation
Die Vorstufenqualifikationen richten sich an Interessierte aller Altersstufen. Der Berittführer ist in der Lage, eine Reitergruppe im Straßenverkehr und im Gelände unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, der Belange des Umweltschutzes, des Tierschutzes und der Unfallsicherheit zu führen.
Die Ausbildung zum Berittführer ist in Rheinland-Pfalz in zwei Teile gegliedert. Der Berittführer-Lehrgang Teil I ist der Grundlagenlehrgang für die Berittführer-Ausbildung. Er ist allerdings gleichzeitig ein eigenständiger Lehrgang für Reiter, die ihre Kenntnisse im Geländereiten erweitern und vertiefen wollen. Der Lehrgang hat folgende Inhalte: praktisches Reiten in der Reitbahn und im Gelände, Vermittlung von Grundkenntnissen im Umgang mit der Karte sowie Erste Hilfe für Mensch und Pferd bei Unfällen im Gelände. Den Themen des Tier-, Natur- und Umweltschutzes, Reiten in Wald und Flur, Jagdausübung, Wildschutz, Kontakt mit anderen Interessengruppen, z.B. Wandervereinen, wird besonderes Gewicht beigemessen. Es erfolgt eine Einführung in die Aufgaben des Berittführers. Nach erfolgreicher Beendigung des Lehrganges erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Diese Bescheinigung weist einen gewissen Kenntnisstand über das Reiten im Gelände nach und ist Voraussetzung für die Teilnahme am Berittführer-Lehrgang Teil II.
Der Berittführer-Lehrgang Teil II vertieft die praktischen und theoretischen Inhalte sowie das Führen von Gruppen im Gelände. Besonderen Schwerpunkt bilden hier die Aufgaben und Anforderungen an den Berittführer sowie die Psychologie des Gruppenführens, weiterhin das Erkennen der Reittauglichkeit des Pferdes, Hufbeschlag und Vertiefung der Kenntnisse im Umgang mit der Karte. Zum Erhalt des Zertifikats FN-Berittführer gehören ein Prüfungsritt sowie ein schriftlicher/mündlicher Prüfungsteil.
Berittführer-Ausbildung
Berittführer-Lehrgang Teil I
27. bis 29. Juni 2025
in Hellenhahn-Schellenberg
Westerwald
Ausbilderin: Antje Elzer
Anmeldeschluss: 13. Juni 2025
Teilnahmegebühr: 130,00 €/Person (ohne Vereinsmitgliedschaft) bzw. 115,00 €/Person (mit Vereinsmitgliedschaft)
Teilnahmebedingungen
- Besitz des Pferdeführerschein Reiten (bis 2020: Reitpass)
- eigene Pferde sind mitzubringen
Berittführer-Lehrgang Teil II
29. bis 31. August 2025
in Hellenhahn-Schellenberg
Westerwald
Ausbilderin: Antje Elzer
Anmeldeschluss: 15. August 2025
Teilnahmegebühr: 145,00 €/Person (ohne Vereinsmitgliedschaft) bzw. 130,00 €/Person (mit Vereinsmitgliedschaft)
Teilnahmebedingungen:
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FM angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverband angehört
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (nicht älter als 6 Monate)
- Besitz des Pferdeführerschein Reiten (bis 2020: Reitpass) und einschlägige reiterliche Erfahrung oder das Westernreitabzeichen (WRA) 3
- Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (9 LE), nicht älter als 2 Jahre
- Teilnahme am Berittführer-Lehrgang Teil I
Information:
Pferdesportverband Rheinland-Pfalz
Riegelgrube 13, 55543 Bad Kreuznach
Tel. 0671-89403 12, Fax 0671-89 40 329, E-Mail an: schaab@pferdesportverband-rlp.de, Internet www.pferdesportverband-rlp.de
oder: Manfred Weick, Hauptstraße 6, 67725 Breunigweiler, Tel. 06357-989 222, Fax 06357-989 223