Warendorf (fn-press). Den Reitschulen steht das Wasser bis zum Hals. Zwar gibt es zahlreiche finanzielle Förderprogramme und Wirtschaftshilfen. Diese sind aber entweder nicht auf den Pferdesport zugeschnitten oder oft viel zu kompliziert. Um den Vereinen und Betrieben mit Schulpferden den Zugang zu den finanziellen Hilfen zu erleichtern, hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) drei Hilfsangebote erstellt: finanzielle Unterstützung für die Beantragung von Wirtschaftshilfen, Video-Tutorials zur Antragsstellung sowie ein Online-Seminar zu den Finanzhilfen.
Die Pandemie und der Lockdown bringen Reitschulen finanziell in prekäre Lagen. Wirtschaftshilfen sind dringend notwendig. Wer Geld vom Staat braucht, stößt auf ein komplexes Antragsverfahren für Fördermittel, für deren Beantragung der Einsatz von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern zudem zwingend vorgeschrieben ist. Kosten, vor denen die angeschlagenen Reitschulen zurückschrecken, versuchen sie doch alle Ausgaben zu reduzieren. Dieses Hindernis möchte der Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie (BSI) – Fachgruppe Pferdesport beseitigen. Er stellt Mittel bereit, so dass 150 Reitschulen eine Unterstützung in Höhe von 250 Euro für den Steuerberater erhalten können. Die BSI-Hilfe wird über ein Formular beantragt, dass auf der FN-Homepage www.pferd-aktuell.de/schulpferderettung heruntergeladen werden kann. Nach der Eingangsbestätigung wird die Bewerbung geprüft und die Reitschule erhält eine Information, ob sie unter den 150 Reitschulen ist. Sobald die von der Reitschule beauftragte Steuerkanzlei der FN bestätigt hat, dass die Kanzlei den Antrag gestellt hat, werden die 250 Euro an die Reitschule überwiesen.
Video-Tutorials erklären Antragsverfahren
Auch wenn die Förderprogramme kompliziert sind und es aufwendig ist, sich damit zu beschäftigen: Reitschulen können Steuerberaterkosten und Wartezeit auf Finanzhilfen sparen, indem sie sich mit der aktuellen Überbrückungshilfe III beschäftigen. Unterstützung finden sie bei Steuerberater Frank Scheele. Der Finanzcoach von FN-Kooperationspartner lexoffice zeigt in mehreren kurzen Videos – abrufbar unter www.pferd-aktuell.de/schulpferderettung – wie Reitschulen die Überbrückungshilfe beantragen können und auf was sie dabei besonders achten müssen. Denn richtig ausgefüllte und korrekt vorbereitete Unterlagen vermeiden lange Laufzeiten. In den Videos geht es um Fragen wie: Wer ist antragsberechtigt? Wie läuft der Antragsprozess ab? Warum kann sich der Antrag verzögern?
Online-Seminar zu Finanzhilfen
Inhaltlich greifen die Filme Fragen aus den FN-Online-Seminaren „Finanzhilfen in der Corona-Pandemie“ auf. Das nächste Online-Seminar mit Frank Scheele findet am 16. März statt. „Das ist mittlerweile unser fünftes Seminar. Die Nachfrage ist riesig. Und das Feedback ist sehr positiv. Zum einen können die Teilnehmer im Seminar ihre Fragen loswerden und Erfahrungen aus ihrem aktuellen Alltag austauschen. Zum anderen gelingt es Frank Scheele aber auch aufgrund seiner positiven Erfahrungen mit den Finanzbehörden, den Teilnehmern Mut zu machen“, berichtet Thomas Ungruhe, Leiter der Abteilung Vereine, Umwelt, Breitensport & Betriebe, der das Seminar zusammen mit Scheele leitet. Das Online-Seminar geht von 18 bis 20 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos, die Anmeldung erfolgt über ein Formular, abrufbar unter www.pferd-aktuell.de/schulpferderettung. Die Filme und Seminare werden fachlich und finanziell unterstützt durch den FN-Kooperationspartner lexoffice.
FN-Umfrage: Ein Drittel der Reitschulen fürchtet um die Existenz
In einer Online-Umfrage erfasste die FN im Februar die Situation der Reitschulen. Wie groß die Not ist, zeigt allein die Resonanz auf die Umfrage: In Deutschland gibt es 6.100 Reitschulen (3.700 Vereine, 2.400 Betriebe). Mit 2.926 Rückmeldungen hat nahezu jede zweite Reitschule an der Umfrage teilgenommen, darunter 1.110 Vereine. Ein Drittel der Reitschulen sieht seine Existenz durch den pandemiebedingten Lockdown gefährdet. Zwar gibt es diverse Förderprogramme, die 82 Prozent der befragten Reitschulen (2.382) auch bekannt sind. Aber nur 44 Prozent (1.282) aller Umfrageteilnehmer hat Unterstützung aus den Corona-Hilfsprogrammen beantragt, 56 Prozent (1.622) der Reitschulen also nicht. Hauptgrund: Die Förderkriterien passen nicht. Also die Reitschulen erfüllen nicht die Antragsberechtigung. Das sagen 1.135 bzw. 70 Prozent der 1.622 Nicht-Antragsteller. Zu komplizierte Anträge verhindern bei 15 Prozent die Antragstellung. Das erklärt auch, warum 10 Prozent sagen, dass sie es noch nicht geschafft haben, den Antrag zu stellen.