Anfang November trafen sich die Mitglieder der Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen RLP zur Herbstsitzung. Der Rückblick auf das Jahr 2021 stand wie bereits 2020 unter dem Eindruck der Corona-Pandemie.
Der bis in das späte Frühjahr reichende Lockdown schränkte das gesamte Leben ein und ermöglichte Sport zunächst nur für Profis und Leistungssportler. Viele Veranstalter verschoben ihre Turniertermine daher in den Herbst oder verzichteten ein weiteres Jahr auf die Turnierdurchführung. Die Veranstaltungsstatistik zeigt daher in RLP, wie auch im gesamten Bundesgebiet, einen negativen Trend auf. Nur rund zwei Drittel der üblichen Veranstaltungen wurden durchgeführt.
Mit den Turnieren verbunden waren zunächst deutliche weitere Einschränkungen, wie Beschränkungen der Nennungszahlen bzw. Startplätze, erhöhte Nenngelder und reduzierte Geldpreisauszahlung durch einzuhaltende Auflagen der Ordnungsbehörden, fehlende Einnahmen aus Gastronomie etc. Die Mehrkosten für die Reiter summierten sich allein in RLP auf über 320.000 €.
Zum Herbst entspannte sich die Turniersituation und es setzte sogar eine umgekehrte Wirkung ein: das Angebot war teilweise größer als die Nachfrage an Startplätzen und so musste manch eine Veranstaltung wegen nicht Erreichen der Nennungszahlen leider ausfallen.
In den kommenden Wintermonaten wird die Corona-Lage aufgrund rasant steigender Infektionszahlen wieder angespannter und für unsere Vereine und Pferdebetriebe wieder zu einer großen Herausforderung. Es ist noch nicht absehbar, welche Einschränkungen trotz Impfungen, Hygienekonzepten etc. auf den Sport zukommen, ganz sicher ist die Planbarkeit der Vorjahre für Veranstaltungen jeglicher Art jedoch noch nicht wieder gegeben. Daher hat die LK beschlossen, die Veröffentlichungspflicht für PLS bis Ende Mai weiterhin auszusetzen. Der Vorlagezeitraum von Ausschreibungen bleibt für diese Veranstaltungen auf 8 Wochen vor Turniertermin verkürzt, die letztendliche Genehmigung erfolgt erst kurz vor Einstellung der Ausschreibung in Nennung-Online und wird auch erst dann in Rechnung gestellt. So möchte man den Veranstaltern eine größtmögliche Flexibilität ermöglichen, aber auch die notwendige Bearbeitung durch die Geschäftsstelle sicherstellen.
Sollte eine Terminverschiebung notwendig werden, wurde die Vorgehensweise zur Genehmigung von nachträglich eingereichten Turnierterminen angepasst: nachträglich eingereichte Termine setzten das schriftliche Einverständnis der betroffenen Veranstaltungen in RLP in einer Entfernung von 50 km bei Prüfungen bis Kl. M bzw. 75 km bei Prüfungen bis Kl. S voraus.
Die Möglichkeit zur Erhebung einer „Corona-Abgabe“ von bis zu 5,- €/Startplatz wird grundsätzlich nicht über das Jahr 2021 hinaus verlängert, da sie insbesondere ab Mitte des Jahres für viel Unmut gesorgt hat. Die Ausnutzung des Organisationsbeitrages sowie die Möglichkeit zur Reduzierung der Gewinngeldausschüttung bestehen selbstverständlich weiterhin. Sollte es wieder zu erheblichen Einschränkungen und Auflagen kommen, wird dieser Punkt neu diskutiert.
Die Corona-Pandemie stellt nicht nur die Vereine und Veranstalter vor Herausforderungen, auch der Pferdesportverband mit Landeskommission hat deutliche finanzielle Einbußen zu verkraften. Dennoch muss die Turniersportadministration weiter möglich sein und der Beitrag der Teilnehmer hierzu soll in Zukunft gerechter verteilt sein. D.h. die LK-Abgabe je Startplatz soll nicht erhöht werden, dafür wird jedoch zukünftig in allen Disziplinen und in allen Prüfungen bzw. WB eine Abgabe von 1,- €/Startplatz berechnet.
Als deutliche Erleichterung bei der Bearbeitung und Genehmigung von Ausschreibungen hat sich der Einsatz des Ausschreibungs-Bearbeitungsprogramms „Vera“ etabliert. Um weiterhin eine möglichst zeitnahe und flexible Bearbeitung der Ausschreibungen zu gewährleisten, sollen alle Veranstalter von PLS von der Nutzung des Programms Gebrauch machen und werden gerne bei der Verwendung unterstützt. Ansonsten ist zukünftig eine Bearbeitungsgebühr vorgesehen.
Selbstverständlich steht die Geschäftsstelle gerne für sämtliche Fragen zur Erstellung & Genehmigung von Ausschreibungen und Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung und bleibt bemüht, den besonderen Umständen der aktuellen Zeit gerecht zu werden!