Dem Pferd verpflichtet, dem Sport verbunden
Ansprechpartner im
PSV Rheinland-Pfalz
Steinbach, Carlotta
E-Mail: carlotta.steinbach@hotmail.de
Pferde sind, auch heute noch, landwirtschaftliche Nutztiere und dienen seit ihrer Domestikation vor rund 5.000 Jahren dem Menschen als Arbeits-, Zug- und Reittier. Das heißt, der Mensch kann Pferde zu seinen Zwecken nutzen, wenn er die Anforderungen des Tierschutzgesetzes beachtet. Dies gilt natürlich auch für den Einsatz des Pferdes als Sport- und Freizeitpartner.
Ob in der Haltung, dem täglichen Umgang oder im Sport, das Wohl und die Gesundheit des Pferdes stehen für uns an erster Stelle. Hierzu gehören eine tiergerechte Haltung mit viel Bewegung und Sozialkontakten, das Verständnis für die Bedürfnisse und Instinkte des Pferdes, das Wissen um seine Gesundheit und korrekte, pferdegerechte Ausbildung. Eine gute Ausbildung gemäß der Richtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ist vor diesem Hintergrund gelebter (und gerittener) Tierschutz.
Die Natur des Pferdes stellt hohe Ansprüche an eine tiergerechte Haltung. So braucht es zum Beispiel als einstiges Steppentier viel Platz und Bewegungsmöglichkeiten, ebenso wie Sozialkontakte zu Artgenossen, die für alle Herdentiere ausgesprochen wichtig sind. Ein beständiges Futterangebot, insbesondere an hochwertigem Raufutter und frischem Wasser, hält den anspruchsvollen Magen gesund und auch die regelmäßige Pflege und Betreuung sollte nicht zu kurz kommen. Damit all diesen Aspekten bestmöglich Sorge getragen werden kann, gibt es für Pferdehaltungen in Deutschland einen einheitlichen Leitfaden mit umfassenden Erläuterungen, was für eine tiergerechte Haltung beachtet werden sollte. Übrigens: Pferde sind bemerkenswert „wetterfest“. Sie können selbst hohe Temperaturunterschiede sehr gut ausgleichen und mit ihrem dichten Fell geraume Zeit auch schlechtem Wetter trotzen. Deshalb können Pferde auch zu ungemütlicheren Jahreszeiten die Zeit im Freien genießen. Wenn ein entsprechender Witterungsschutz vorhanden ist, steht sogar einer ganzjährigen Haltung im Freien nichts entgegen.
Als Pferdesportler tragen wir eine besondere Verantwortung. Wir müssen nicht nur darauf achten, dass wir bei der Ausübung unseres Sports fit und gesund bleiben, sondern auch darauf, dass es unserem vierbeinigen Sportpartner stets gut geht. Umfassende Kenntnisse über die Natur und Bedürfnisse des Pferdes sind hierfür unabdingbar, ebenso wie eine fundierte Ausbildung. Nur so können wir sicher sein, dass wir Leistungsvermögen und Leistungsbereitschaft unserer Pferde erkennen und entsprechend fördern können.
Der Tierschutz und damit das Wohl des Pferdes stehen im Pferdesport über allen anderen Ansprüchen und Interessen. Mit Hilfe der umfangreichen Regelwerke schafft die FN den Rahmen, um diesen Grundsatz einzuhalten. Denn ein gesunder und leistungsfähiger Sportpartner Pferd ist Voraussetzung für einen funktionierenden Turniersport.
Das Tierschutzgesetz
Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung der Bundesrepublik aufgenommen (Grundgesetz, Art. 20a). Der Mensch darf Pferde zu seinen Zwecken nutzen, wenn er die Anforderungen des Tierschutzgesetzes beachtet:
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, darf die Möglichkeit desTieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
§ 3
Es ist verboten, einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen.
Die ethischen Grundsätze des Pferdefreundes
Die in den 1980er Jahren entwickelten „Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes“ haben auch heute nichts an Bedeutung und Aktualität verloren. Noch immer ist die Nachfrage nach diesem Leitfaden für den richtigen Umgang des Menschen mit seinem Sport- und Freizeitpartner Pferd ungebrochen hoch. Die neun Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes lauten:
- Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die Verantwortung für das ihm anvertraute Lebewesen.
- Die Haltung des Pferdes muss seinen natürlichen Bedürfnissen angepasst sein.
- Der physischen wie psychischen Gesundheit des Pferdes ist unabhängig von seiner Nutzung oberste Bedeutung einzuräumen.
- Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig von dessen Rasse, Alter und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit oder Sport.
- Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse sowie die Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter. Diese gilt es zu wahren und zu vermitteln und nachfolgenden Generationen zu übermitteln.
- Der Umgang mit dem Pferd hat eine persönlichkeitsprägende Bedeutung gerade für junge Menschen. Diese Bedeutung ist stets zu beachten und zu fördern.
- Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt, hat sich und das ihm anvertraute Pferd einer Ausbildung zu unterziehen. Ziel jeder Ausbildung ist die größtmögliche Harmonie zwischen Pferd und Mensch.
- Die Nutzung des Pferdes Leistungs- sowie im allgemeinen Reit-, Fahr- und Voltigiersport muss sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch medikamentöse sowie nicht pferdegerechte Einwirkung des Menschen ist abzulehnen und muss geahndet werden.
- Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd erstreckt sich auch auf das Lebensende des Pferdes. Dieser Verantwortung muss der Mensch stets im Sinne des Pferdes gerecht werden.