Ausbildung zum Parcourschef Reiten

Die Ausbildung zum Parcourschef Reiten kann in den Disziplinen Springen und/oder Vielseitigkeit erfolgen.

Eingangsseminar / Aufnahmeprüfung

derzeit nicht geplant

Grundvoraussetzungen:

  • erster Wohnsitz in Rheinland-Pfalz
  • Mitgliedschaft in einem dem PSV Rheinland-Pfalz angeschlossenen Pferdesportverein
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nicht älter als 6 Monate

Fachliche Voraussetzungen:

Die fachlichen Voraussetzungen können über verschiedene Wege erfüllt werden:

  • Bestandene Prüfung zum Trainer C Reiten/Leistungssport
    oder
    o
  • Bestandene Prüfung zum Pferdewirt – Fachrichtung klassische Reitausbildung
    oder
    o
  • Platzierungen in Springprüfungen Kl. L bzw. Geländeprüfungen Kl. A

Zur Aufnahme auf die Parcourschef-Anwärterliste ist dann noch die erfolgreiche Teilnahme am Eingangsseminar/Anwärteraufnahmeprüfung notwendig.

Persönliche Voraussetzungen:

Für die Ausbildung zum Turniersachverständigen und für den späteren Einsatz als Parcourschef im Pferdesport sind neben den fachlichen Voraussetzungen auch einige persönliche Eigenschaften notwendig, um motiviert und souverän die Aufgaben zu erfüllen.
Dazu gehören für den Parcourschef u.a. Verantwortungsfreude, Organsiationstalent, Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität.

Die erfolgreiche Teilnahme am Eingangsseminar oder auch der „Parcourschef-Anwärteraufnahmeprüfung“ ist Voraussetzung für die Aufnahme auf die Parcourschefanwärterliste und somit der Beginn der offiziellen Parcourschefausbildung.
Im Eingangsseminar soll die fachliche und persönliche Eignung der Teilnehmer festgestellt werden und darüber hinaus eine indivuelle Beratung über Möglichkeiten der Parcourcheflaufbahn erfolgen.

Folgende Inhalte bzw. Prüfungsteile sind zu absolvieren:

Vorstellungsgespräch

persönlicher Austausch ca. 10-15 Minuten

Schriftliche Arbeit

Mit den Themenbereichen:

  • Reitlehre
    Richtlinien Reiten und Fahren Bd. 1 sollten beherrscht werden
  • LPO
    -Fragen zur Zweckbestimmung und grundsätzlichen Gliederung
    – Regeln die Turnierreiter/Teilnehmer in LP Springen bis Kl. M kennen müssen
  • Organisation des Pferdesports auf Landes-/Bundesebene

Praktische Prüfung

  • Parcoursaufbau
    – Kennen der Grundregeln für anforderungsgerechte Hindernis- und Parcoursgestaltung

Nach erfolgreicher Aufnahmeprüfung erfolgt die Aufnahme auf die Parcourschefanwärterliste der LK RP.
Die Dauer der Anwärtertätigkeit ist auf 4 Jahre begrenzt und kann nur auf Antrag an die LK verlängert werden.

Zum Nachweis der Einsätze während der Parcourschefanwärterzeit erhalten die Parcourschefanwärter einen Testatbogen, der am Ende des Jahres an die LK-Geschäftsstelle zu senden ist. Es sind folgende Einsätze nachzuweisen, um für die Grundprüfung zugelassen werden zu können:

Testate:

Springen M* (SM)

  • mind. 1 jährige Tätigkeit als Parcourschefanwärter (max. 4 Jahre)
  • mind. 10 zweitägige PLS-Einsätze (ganztätig) bei einem anerkannten Parcourschef, davon 5 bei einem Parcourschef mit mind. Qualifikation SMS
  • bei den 10 PLS-Einsätzen mind. 2malige Tätigkeit bei verschiedenen Gutachtern der LK oder DRV.

Geländeritte (Grundprüfung GL)

  • mind. 1 jährige Tätigkeit als Parcourschefanwärter (max. 4 Jahre)
  • mind. 5 ganztägige PLS-Einsätze Geländeaufbau und Parcoursbau Springen bei Vielseitigeitsturnieren an drei verschiedenen Veranstaltungsorten , davon mind. 1 Geländepferdeprüfung Kl. L und eine Vielseitigkeitsprüfung Kl. L

Gutachten:

Springen M’* (SM)

  • Es sind zwei Gutachten abzulegen
  • Die Gutachten sind jeweils bei einem DRV/LK-Gutachter abzulegen, dabei ist mind. 1 Gutachten von einem Gutachter der LK RP zu erstellen.

Geländeritte (GL)

  • 2 Gutachten
  • jeweils eine Geländepferdeprüfung Kl. L und eine Vielseitigkeitsprüfung Kl. L bei zwei verschiedenen DRV-Gutachtern

Fortbildung:

  • Teilnahme an mind. 1 Parcourschefseminar
  • jährlich mind. 1 Fortbildung für Richter-/Richteranwärter

Für Inhaber des Goldenen Reitabzeichens gibt es Sonderregelungen, hier ist eine reduzierte Anzahl an Testaten und Gutachten notwendig. (s. Richtlinien für Richterausbildung der LK RP)

Voraussetzungen für die Zulassung zur Grundprüfung zum Parcourschef Reiten sind die Vollendung des 21. Lebensjahres sowie die Vorlage der unter dem Punkt „Ausbildung“ geforderten Testate und erfolgreichen Gutachten. Darüber hinaus ist unmittelbar vor der Prüfung ein mind. 2-tägiger Vorbereitungslehrgang zu absolvieren.

 

Die Grundprüfung findet in folgenden Fächern statt:

Grundprüfung SM

Springen und Springpferdeprüfungen bis Kl. M*

  • Parcoursskizze, Arbeitsskizze und Basisfragen (schriftlich)
  • Besprechung der Skizzen (Reitlehre, Basis- und Aufbauprüfungen, Sicherheit, Tierschutz)
  • LPO
  • Hinderniskunde
  • praktischer Parcoursbau

Grundprüfung GL

Geländeprüfungen und Geländeritte Kl. L

  • Hindernisaufbau und Hindernisgestaltung
  • Entwurf und Aufbau von Geländeritten/Parcours für Geländepferdeprüungen Kl. A/L
  • Entwurf und Aufbau von Geländestrecken, unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten sowie Parcours für VA/VL
  • Hinderniskunde
  • LPO
  • schriftliche Arbeit
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