Service Turniersport

Alle Formulare können nach dem Herunterladen am PC oder digital direkt ausgefüllt werden.

Wofür wird die Messbescheinigung benötigt?

Für Ponys, die als Turnierpony gem. § 16.5 LPO registriert werden sollen, wird für die Ersteintragung eine Messbescheinigung der Landeskommission benötigt.

Für die Fortschreibung der Turnierponys ist die Messbescheinigung bei G-Ponys mit Stockmaß 1,42 m und größer bei der Erstmessung bis zum Alter von 7 Jahren bei der jährlichen Fortschreibung beizufügen.

Für alle anderen Ponys reicht der einmalige Nachweis der Messbescheinigung bei der Ersteintragung als Turnierpony bei der FN aus.

Wer darf die Ponymessung vornehmen?

Zur Messung befugt sind Beauftragte der Landeskommission Rheinland-Pfalz sowie Tierärztinnen und Tierärzte mit Erfahrung in der Behandlung von Pferden.

Die Messung durch einen Beauftragten der LK ist gerne möglich, sofern die Messung in zumutbarer Entfernung der Geschäftsstelle bzw. des Arbeitsweges liegt. Für die Terminanfrage kontaktieren Sie die Geschäftsstelle per Telefon oder Mail.

Welche Vorbereitungen muss ich als Ponybesitzer treffen?

  • Ausdrucken der Messbescheinigung der Landeskommission Rheinland-Pfalz. Diese ist HIER zu finden.
  • Zurverfügungstellung eines geraden und festen Untergrunds von mind. 3 x 1 m zur Durchführung der Messung
  • Bereitlegen des Equidenpasses.

Das Pony sollte in einem sauberen und gesundheitlich einwandfreien Zustand sein und auf Trense oder Halfter vorgestellt werden. Es sollte an die Anwendung des Messstabs gewöhnt sein und entsprechend auf die Messung vorbereitet werden.

Wie läuft die Messung ab?

Der Messbeauftragte identifiziert das Pony anhand des Equidenpasses und misst dann auf geradem und festem Untergrund an der höchsten Stelle des Widerristes das Stockmaß.

Nach der Messung füllt er die Messbescheinigung vollständig aus und stempelt diese unten links ab. Die Eintragung im Equidenpass (bis zum Alter von 7 Jahren, bzw. danach bei der Erstmessung) obliegt der Landeskommission.

Bitte achten Sie gemeinsam darauf, dass alle Zeilen der Messbescheinigung vollständig ausgefüllt sind.

Anschließend reicht der Besitzer die Messbescheinigung im Original sowie den Equidenpass (Erstmessung bzw. bis zum Alter von 7 Jahren) zur Eintragung an folgende Adresse ein:

Pferdesportverband Rheinland-Pfalz e.V.
Riegelgrube 13
55543 Bad Kreuznach

Wir empfehlen grundsätzlich vor dem Versand eine Kopie der relevanten Seiten des Passes (Vorderseite, Identifikationsseite(n), Besitzeintragung, Impfeintragungen).

Gleichzeitig mit der Einsendung überweist der Besitzer die Gebühr (siehe Punkt „Wie hoch sind die Kosten?“), da die Dienstleistung nur gegen Vorkasse ausgeführt wird.

Was bedeutet das Stockmaß des Ponys?

Die Höchstgrenze liegt bei 148,99 cm ohne Beschlag und bei 149,99 cm mit Beschlag.

Es gibt die folgenden drei Größeneinordnungen:

  • K-Ponys: bis 127,99 cm Stockmaß
  • M-Ponys: 128 bis 137,99 cm Stockmaß
  • G-Ponys: 138 bis 148,99 cm Stockmaß (149,9 cm mit Eisen)

Bei der Turnierpferdeeintragung wird Ihr Pony automatisch einer Größenkategorie zugeordnet.

Ich möchte zusätzlich einen Besitzwechsel oder eine Turnierpferdeeintragung bei der FN durchführen lassen.

Sie lassen Ihr Pony wie oben beschrieben von einem Messbeauftragten einmessen und füllen die Messbescheinigung vollständig aus.

Danach senden Sie den Pferdepass, die Messbescheinigung im Original sowie das ausgefüllte „Formular für Turnierpferdeeintragung, Namensänderung und Besitzwechsel“ an:

Pferdesportverband Rheinland-Pfalz
Riegelgrube 13
55543 Bad Kreuznach

Die Kosten betragen 15,00 € Bearbeitungsgebühr (inkl. 7 % USt.) zzgl. 4,15 € für das Einschreiben zur Weiterleitung der Unterlagen zur FN nach Warendorf, also insgesamt 19,15 €.

Diese können überwiesen oder in bar beigelegt werden, als Verwendungszweck geben Sie „Messbescheinigung + Name des Ponys“ an.

Link zum Formular der FN: https://www.pferd-aktuell.de/shop/formular-fur-turnierpferdeeintragung-namensanderung-und-besitzwechsel-download.html

Sie bekommen Ihren Pass dann nach der Eintragung direkt aus Warendorf zurück.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Dienstleistung der Eintragung von Ponymessungen können wir nur noch gegen Vorkasse anbieten. Daher bitten wir gleichzeitig mit der Einsendung der Messbescheinigung um die Überweisung der in Anspruch genommenen Leistungen.

Bei Durchführung der Messung durch einen Mitarbeiter der LK vor Ort erfolgt die Bezahlung nach Rechnungstellung.

Leistung Ust. Preis
Bearbeitung einer Messbescheinigung inkl. 7% 15,00 €
Durchführung einer Ponymessung vor Ort inkl. Messbescheinigung
– 1. Pony
– jedes weitere Pony
inkl. 7% 30,00 €
25,00 €
gefahrener Kilometer bei Durchführung einer Ponymessung durch einen Mitarbeiter des Landesverbands 0,30 €
Versand eines Pferdepasses per Einwurfeinschreiben 4,15 €
Rücksendung einer Messbescheinigung einzeln im Original 0,95 €

Bei der Messung durch einen Tierarzt berechnet dieser seine Gebühr gemäß GOT.

 

Pferdesportverband Rheinland-Pfalz
IBAN: DE75 5506 0611 0000 2505 20
BIC: GENODE51MZ6
Verwendungszweck für Überweisungen: „Messbescheinigung + Name des Ponys“

 

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